Stromversorgung - Netz
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Netz
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Energiebelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite. Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung stellt der Markt Thüngen sein Netz jedem Netzkunden diskriminierungsfrei zur Verfügung. Auf diesen Internetseiten finden Sie wesentliche Informationen zum Netz, Energietransport und unseren Netzdienstleistungen für den Bereich Stromnetz.
Netzanschluss
Hier erhalten Sie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Energieversorgung in unserem Versorgungsnetz sowie Allgemeine Netzanschluss- und Netzzugangsbedingungen des Marktes Thüngen.
Netzzugang
- Anschlussnutzungsvertrag.pdf
- Lieferantenrahmenvertrag.pdf
Anlage_2_zum_Lieferantenrahmenvertrag_Strom.pdf Anlage_4_EDI.pdf
Anlage_6_zum_Lieferantenrahmenvertag_Einspeiser.pdf - Netznutzungsvertrag.pdf
- Standard-Lastprofilverfahren.pdf
- Allg_Bedingungen.pdf
- Zuordnungsvereinbarung.pdf
Anlage_1_zur_Zuordnungsvereinbarung_Strom.pdf - Kontaktdatenblatt_Vertrieb.pdf
Netzentgelte
Für die Nutzung der Netze und Anlagen sind entsprechende Netznutzungsentgelte zu entrichten. Nähere Informationen finden Sie hier. Hier finden Sie die Preisinformationen für die Nutzung von Elektrizitätsverteilungsnetzen.
Netzdaten
Wir stellen unser Energieversorgungsnetz allen Energieanbietern im Markt diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung und informieren (max. 5 Perioden).
Messentgelte
Für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz sind entsprechende Entgelte zu entrichten. Hier finden Sie die passenden Informationen.
Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen. Feststellung des Grundversorgers:
vom | bis | Grundversorger |
01.01.2007 | 31.12.2009 | Markt Thüngen, Stromversorgung |
01.01.2010 | 31.12.2012 | Markt Thüngen, Stromversorgung |
01.01.2013 | 31.12.2015 | Markt Thüngen, Stromversorgung |
01.01.2016 | 31.12.2018 | Markt Thüngen, Stromversorgung |
01.01.2019 | 31.12.2022 | Markt Thüngen, Stromversorgung |
01.01.2022 | 31.12.2024 | Markt Thüngen, Stromversorgung |
Zahlen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz im Jahr 2006
In unserem Netzgebiet sind im Kalenderjahr 2006 folgende Mengen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagebetreiber ist angeben.
EEG | Primärenergieart | Strommenge (kWh) | Vergütung (EUR) |
§ 6 | Wasserkraft | 0 | 0 |
§ 7 | Deponie-, Klär-, Grubengas | 0 | 0 |
§ 8 | Biomasse | 0 | 0 |
§ 9 | Geothermie | 0 | 0 |
§ 10 | Windenergie | 0 | 0 |
§ 11 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) | 114.732 | 63.984,58 |
Summe | Einspeisung nach EEG | 114.732 | 63.984,58 |
1) 653,97 € vermiedene Netznutzungsentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle nicht berücksichtigt. Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz in unserem Netzgebiet beträgt 6.139.721 kWh.
Netzverträglichkeitsberechnung
Ab einer Anschlussleistung von mehr als 30 kW ist die Berechnung kostenpflichtig. Bitte erteilen Sie uns mit nachstehendem Formular dafür den Auftrag.