
Jagdgenossenschaft: Jahreshauptversammlung
14. März 19:30 Uhr - 23:59 Uhr

Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bericht des Vorstands
- Bericht des Schriftführers
- Bericht des Kassiers
- Entlastung der Vorstandschaft
- Neuwahlen
- Verwendungszweck des Jagdschillings – Beschlussfassung
- Wünsche und Anträge
Anträge, die einer Abstimmung bedürfen, sind bis spätestens 05.03.2025 schriftlich bei der Vorstandschaft einzureichen. Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, einen volljährigen Verwandten oder durch einen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Die Vollmacht ist in schriftlicher Form vorzulegen.
Nach § 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.
Die Versammlung ist nicht öffentlich.
Kurt Hildenbrand, Jagdvorsteher