Einrichtung - Jugendzentrum JUZ
Das JUZ in der Werntalhalle
Jugendzentrum JUZ
im Untergeschoss der Werntalhalle
Frühlingsstraße 15
97289 Thüngen
Pädagogische Leitung:
derzeit nicht besetzt
eM@il: jugendtreff@markt-thuengen.de
Gesetzliche Grundlagen
Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie ist ein wichtiger Faktor für das Wohl des Gemeinwesens und für die Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde.
Dazu gehört es unter anderem die gemeindlichen Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nach den Vorgaben der §§ 11 bis 13 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) in Verbindung mit dem Artikel 30 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) zu erfassen, zu koordinieren, fachlich zu unterstützen und konzeptionell weiter zu entwickeln.
Ziele der gemeindlichen Jugendarbeit
Die Zielsetzung und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit lassen sich aus dem gesetzlichen Auftrag gem. dem KJHG (SGB VIII) ableiten, wonach jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Die gemeindliche Jugendarbeit ist den grundlegenden Prinzipien der Jugendarbeit verpflichtet, welche auf einem ganzheitlichen Verständnis von Bildung und Erziehung gründen und auf die Förderung von Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit (Hilfe zur Selbsthilfe) gerichtet sind.
Die Gemeindejugendarbeit orientiert sich an den Sozialräumen und den interkulturellen Zusammenhängen vor Ort. Die Gleichberechtigung der Geschlechter wird gezielt gefördert.