Rathaus

Das Rathaus befindet sich am Planplatz inmitten des Altortes.

Adresse

Planplatz 6
97289 Thüngen

Telefon 09360 242
Fax 09360 993664

www.markt-thuengen.de

info@markt-thuengen.de

Sprechstunden

  • Sprechstunde des Bürgermeisters:
    Montag: 17.00 – 18.00 Uhr
  • Sprechstunde der Verwaltung:
    Mittwoch: 17.00 – 18.30 Uhr
  • Sprechstunde zum Passwesen:
    Freitag: 12.00 – 13.00 Uhr

Die Sprechstunden der Verwaltung und die Ausweissprechstunden in Thüngen entfallen ab 16.12.2024. Die Bürgermeistersprechstungen entfallen vom 23.12.2024 – 10.01.2025. Die erste Bürgermeistersprechstunde im neuen Jahr findet statt am Montag, 13.01.2025
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Lorenz Strifsky, 1. Bürgermeister

Für Fragen zur Strom-, Wasser- und Gasversorgung sowie Abwasser kontaktieren Sie bitte die auf der Seite Einrichtungen genannte verantwortliche Stelle.

Würzburger Str. 26
97225 Zellingen

Telefon 09364 80720
Fax 09364 807280

www.vgem-zellingen.info
Ratsinformationssystem für Bürger
post@vgem-zellingen.de

Verwaltungsgemeinschaft Zellingen

Der Markt Thüngen ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen mit dem Sitz in Zellingen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte direkt der Seite der VG Zellingen.

Verwaltungsgemeinschaft Online

der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen. Hier finden Sie die Online-Dienste der VGem Zellingen. Rund um die Uhr wird eine Reihe von Dienstleistungen angeboten, die Sie interaktiv via Internet durchführen können. Viele Behördengänge lassen sich dadurch bequem, einfach und schnell von zu Hause aus erledigen. Alle Online-Vorgänge werden medienbruchfrei verarbeitet, also ohne Download von Formularen. Die Datenübertragung ist mit einer entsprechenden Verschlüsselungstechnik geschützt. Außerdem können Sie eventuell anfallende Gebühren sicher mit verschiedenen Zahlverfahren bezahlen.

Heimat-App

Seit dem 11.11.2002 gibt es unsere Homepage www.markt-thuengen.de.
Seit November 2024 gibt es auch die App für Android und iPhone, die der 1. und 2. Bürgermeister gerne im Rathaus präsentieren. Bitte rufen Sie zur Installation auf Ihrem Gerät onelink.to/heimatinfoapp auf und installieren Sie lt. der Beschreibung.
Mit einem Klick auf dem Menü-Button ≡ (links oben) steht in der App dann auch die ganze Vielfalt von www.markt-thuengen.de zur Verfügung.

2024-11-14 Heimat-App zur Homepage

Mit einem Klick auf dem Menü-Button ≡ (links oben) steht in der App dann auch die ganze Vielfalt von www.markt-thuengen.de zur Verfügung.

Die Bürgermeister ab Mai 2020

2020-05-11_buergermeister

Die Bürgermeister (von links) am 11. Mai 2020 zur konstituierenden Sitzung:

2. Bürgermeister
Wolfgang Heß
wolfgang.hess@markt-thuengen.de

1. Bürgermeister
Lorenz Strifsky
lorenz.strifsky@markt-thuengen.de

3. Bürgermeisterin
Ursula Schmidt-Finger
ursula.schmidt-finger@markt-thuengen.de

Der Marktgemeinderat ab Mai 2020

1. Bürgermeister Lorenz Strifsky

Lorenz Strifsky
1. Bürgermeister
SPD

wolfgang_hess

Wolfgang Heß
2. Bürgermeister
Freie Wähler

ursula_schmidt-finger

Ursula Schmidt-Finger
3. Bürgermeisterin
SPD

werner_trabold

Werner Trabold
Marktgemeinderat
Freie Wähler

sebastian_heidenfelder

Sebastian Heidenfelder
Marktgemeinderat
CSU

kathrin_schilling

Kathrin Schilling
Marktgemeinderätin
Freie Wähler

ralf_reuter

Ralf Reuter
Marktgemeinderat
Freie Wähler

boris_lauer

Boris Lauer
Marktgemeinderat
SPD

laurent_viglione

Laurent Viglione
Marktgemeinderat
SPD

dieter_weller

Dieter Weller
Marktgemeinderat
CSU

patrick_druschel

Patrick Druschel
Marktgemeinderat
Freie Wähler

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Irina Strifsky
Marktgemeinderätin
SPD

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Michael Dienst
Marktgemeinderat
SPD

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Bernd Müller

Anmerkung: Michael Dienst (SPD) ersetzt seit dem 17. Januar 2022 den zurückgetretenen Bernd Müller (SPD).

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Anna Nowogrotzka

Anmerkung: Irina Strifsky (SPD) ersetzt seit dem 3. Mai 2021 die zurückgetretene Anna Nowogrotzka (SPD).

Ausschüsse, Verbände und Beauftragte

Lorenz Strifsky, Wolfgang Heß, Werner Trabold
Stellvertretung:
Sebastian Heidenfelder, Ursula Schmidt-Finger, Kathrin Schilling

Lorenz Strifsky, Wolfgang Heß, Ursula Schmidt-Finger, Sebastian Heidenfelder, Kathrin Schilling, Boris Lauer, Laurent Viglione, Patrick Druschel, Irina Strifsky

Sebastian Heidenfelder, Ralf Reuter, Irina Strifsky, Laurent Viglione, Boris Lauer, Wolfgang Heß

 Lorenz Strifsky, Wolfgang Heß, Werner Trabold, Sebastian Heidenfelder, Ralf Reuter, Dieter Weller, Patrick Druschel, Michael Dienst

Lorenz Strifsky, Sebastian Heidenfelder

Lorenz Strifsky, Wolfgang Heß
Stellvertretung:
Kathrin Schilling, Werner Trabold

Ursula Schmidt-Finger
Stellvertretung:
Wolfgang Heß

Lorenz Strifsky
Stellvertretung:
Wolfgang Heß

Lorenz Strifsky

Ursula Schmidt-Finger
Beratung: Hans Heidenfelder

Wolfgang Heß

Manfred Neumeyer

Kristina Ackermann

Günter Morgenstern

Ursula Schmidt-Finger, Michael Dienst, Sebastian Heidenfelder, Kathrin Schilling (am 17.01.2022 gewählt)

Regina Faulhaber bis 15.04.2024;
derzeit ist die Stelle nicht besetzt, der Markt Thüngen sucht eine Nachfolge!

Hertha und Kurt Weller

Regina Faulhaber und Karina Metz

Hubert Druschel

Der Marktgemeinderat bei der konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2020 von links: Bernd Müller, Boris Lauer, Kathrin Schilling, Wolfgang Heß, Patrick Druschel, Lorenz Strifsky, Anna Nowogrotzka, Ursula Schmidt-Finger, Werner Trabold, Laurent Viglione, Ralf Reuter, Dieter Weller, Sebastian Heidenfelder. Auf dem Foto fehlen Irina Strifsky, die Anna Nowogrotzka ersetzt, und Michael Dienst, der Bernd Müller ersetzt.

Wechsel im Gemeinderat: Michael Dienst für Bernd Müller

Am 17.01.2022 wird Michael Dienst (rechts, SPD) von Lorenz Strifsky (1. Bürgermeister, links) als Gemeinderat vereidigt. Er ersetzt Bernd Müller (SPD), der auf eigenen Wunsch das Gremium verlassen hat.

Wechsel im Gemeinderat: Irina Strifsky für Anna Nowogrotzka

Am 03.05.2021 wird Irina Strifsky (Bildmitte, SPD) von Wolfgang Heß (2. Bürgermeister, links) als Gemeinderätin vereidigt. Die Ehefrau von Lorenz Strifsky (1. Bürgermeister, rechts) ersetzt Anna Nowogrotzka (SPD), die auf eigenen Wunsch das Gremium verlassen hat.

:

Protokolle aus den Gremien: Marktgemeinderat (MGR), Bauausschuss (BA), Kulturausschuss (KU)

Naturschutz
Wald- und Forstschutz

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Manfred Neumeyer
Manfred Neumeyer, Naturschutzbeauftragter
 

Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Natur, wobei sich drei Zielsetzungen unterscheiden lassen:

  • Die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur, Landschaft und Wildnis – ästhetisch-kulturelle Gründe bzw. Natur als Sinnbild.
  • Die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, wobei eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen angestrebt wird.
  • Die Erhaltung von Natur auf der Artebene aufgrund ihres eigenen Wertes. Natur als Selbstwert bzw. Moralobjekt.

Die Aufgabe des Naturschutzbeauftragten erfüllt Manfred Neumeyer. Am 2. April 2012 wurde er durch den Gemeinderat bestellt. Manfred Neumeyer ist in Thüngen geboren und aufgewachsen. Der langjährige Jagdpächter ist mit der Thüngener Flur bestens vertraut. Sein besonderes Anliegen ist: „Unser aller Ziel sollte sein, die Natur für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu erhalten.“

Kontakt:
Tel. 09360 622
manfred.neumeyer@markt-thuengen.de

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Ralf Köhler
Ralf Köhler, Wald- und Forstschutzbeauftragter
 

Der Begriff Wald- und Forstschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz von Wäldern und Baumbeständen vor Schäden jeglicher Art. Dabei werden sowohl die forstwirtschaftlichen wie auch die nicht-materiellen Ansprüche (Erholung, Klimawirkung oder Landschaftsgestaltung) an den Wald als schützenswert betrachtet. Das umfasst

  • die Ermittlung bei Wald- oder Forstfrevel (Diebstahl von Holz oder Reisig, Wilderei, unerlaubte Waldweide)
  • den Schutz des Waldes gegen schädliche Tiere, Pilze und Pflanzen oder Umwelteinflüsse.

Die Aufgabe des Wald- und Forstschutzbeauftragten erfüllt Ralf Köhler. Am 15. April 2024 wurde er durch den Gemeinderat bestellt. Ralf Köhler ist in Thüngen geboren und aufgewachsen. Der langjährige Jagdpächter ist mit dem Thüngener Wald bestens vertraut.

Kontakt:
Tel. 09360 993132

Feldgeschworene – Siebener

Hubert Druschel
Klaus Schäfer

Sie wirken bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, wechseln beschädigte Grenzzeichen aus und entfernen Grenzzeichen. Als Hüter der Grenzen und Abmarkungen im Gemeindegebiet arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen.

Die „Siebener“, also die Feldgeschworenen, sind uns heute allen ein Begriff. Vorgänger der Siebener waren die „Vierer“. Dieses Gremium wurde bereits durch die im Jahre 1596 erlassene „Thüngensche Dorfordnung“ geschaffen. Danach mussten „Die Vierer“ ihres Amtes walten, wenn das Vieh dem Nachbarn Schaden zugefügt hatte, und sie entschieden über die Höhe der Entschädigung. Ihnen stand aber auch das Recht und die Pflicht zu, Grenzsteine zu setzen.

Die „Siebener“, die sich im Frankenland daraus entwickelt haben, wurden 1868 für ganz Bayern eingeführt und zwar wiederum von Thüngen ausgehend. Auf Veranlassung von Freiherr Wilhelm von Thüngen (1805-1871), als zweitem Präsident der Kammer der Reichsräte, wird die bewährte Einrichtung der „Siebener“ im neuen bayerischen Vermarkungsgesetz aufgenommen. Allerdings haben die Feldgeschworenen im südlichen Bayern nie die Bedeutung erlangt, die sie noch heute im Fränkischen haben.

Die Thüngener Feldgeschworenen sind:

  • Hubert Druschel, Obmann seit 2020, Tel. 09360 1036
  • Klaus Schäfer, stellv. Obmann seit 2020, Tel. 09360 1823
  • Erich Schwarz, Obmann bis 2020, Tel. 09360 816
  • Gerhard Raab
  • Kurt Hildenbrand
  • Peter Köhler
  • Philipp Neumeyer

Mitteilungsblatt digital

Das Mitteilungsblatt berichtet auf Papier wöchentlich aus der Verwaltungsgemeinde, aus dem Rathaus und von den Vereinen. Zusätzlich bietet die Verwaltungsgemeinschaft das Mitteilungsblatt auch digital an.

Ortsrecht: Steuern – Gebühren – Beiträge

Es folgt ein Auszug an Satzungen. Für gerichtliche, behördliche oder sonstige Zwecke sind ausschließlich die Originalsatzungen und –verordnungen der VG Zellingen relevant, die vor Ort eingesehen werden können und zu verwenden sind. Die hier dargestellten Satzungen und Verordnungen dienen ausschließlich zum Zwecke der Information.

HUNDE

Meldepflicht:
Alle Hunde, die älter als 4 Monate sind, sind vom Hundehalter anzumelden. Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Wer einen Hund pflichtwidrig nicht zur Versteuerung anmeldet, erfüllt den Tatbestand einer Steuerhinterziehung. Dies kann eine gerichtliche Strafe oder eine Geldbuße nach sich ziehen. Die An- und Abmeldung Ihres Hundes muss schriftlich erfolgen. Formular: www.vgem-zellingen.info. (Suchbegriff: Hundesteuer).

Hundegebell:
Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Hundegebell zu folgenden (Ruhe)-zeiten zu vermeiden ist:

  • Ruhezeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr
  • Ruhezeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr
  • Ruhrzeit ganztags an Sonn- und Feiertagen
  • Weiterhin: Bereits ein 10-minütiges am Stück anhaltendes lautes Hundegebell gilt als Ruhestörung. Solch eine Lärmbelästigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) dar. Hundehalter haben geeignete Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen. Bei Nicht-Einhaltung droht ein Bußgeld.

REINHALTUNG UND REINIGUNG DER ÖFFENTLICHEN STRASSEN

FEUER

WASSER

ENTWÄSSERUNG

Hier werden nicht alle Satzungen veröffentlicht. Die Satzungen zur Kindertagesstätte und Bücherei finden Sie auf den entsprechenden Seiten von www.markt-thuengen.de. Bitte sehen Sie sich auch die Inhalte der Verwaltungsgemeinschaft www.vgem-zellingen.de an.

GRUNDSTEUER(-Reform 2022)

Die Formulare für die Erklärung der Grundsteuer stehen allen Grundstückseigentümer*innen in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC unter www.grundsteuer.bayern.de zur Verfügung. Die ausgefüllten Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann. Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

VERWALTUNGSKOSTEN

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen und übertragenen Wirkungskreis der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen: Kostensatzung.pdf

GEMEINDEORDNUNG

Rechtliche Basis der Arbeit im Rathaus ist die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Informieren Sie sich über die einzelnen Teile der Gemeindeordnung:

  • Wesen und Aufgaben der Gemeinde
  • Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
  • Gemeindewirtschaft
  • Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel
  • Übergangs- und Schlussvorschriften

Andenken

Informationen und Präsente zum Thema „Markt Thüngen“ sind in einer Vitrine im Foyer des Rathauses ausgestellt und können während den Sprechstunden betrachtet und käuflich erworben werden. Zum Beipiel:

  • das „Thüngener Heimatbuch“ von Fritz Kugler
  • „Thüngens Flur – Natur pur“ von Wolfgang Hanel
  • „Das Haus Thüngen“ von Hanskarl von Thüngen
  • die Gedenkmünze aus dem Jahr 1988 in Silber zum Jubiläum „1200 Jahre Thüngen“
  • die Gedenkmünze aus dem Jahr 2013 in Silber zum Jubiläum „1225 Jahre Thüngen“
  • der Wappenteller
  • der Wappen-PIN
  • der Thüngener Festbierbrand

Sprechen Sie die Mitarbeiter im Rathaus auf die Artikel an!

REGION MainWerntal

(ehemals Allianz ILE Main-Werntal)

www.mainwerntal.de
altes Logo!

Der Markt Thüngen ist Mitglied in der „Region MainWerntal“ (ehemals „Allianz ILE MainWerntal“)

Im Jahre 2014 haben sich die Kommunen Arnstein, Thüngen, Karlstadt, Eussenheim und Gössenheim – aus dem Unteren Werntal oder am Main – zu einer ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) zusammengeschlossen, um sich gemeinsam den Aufgaben der Zukunft zu stellen und den Lebensraum im Bereich Main-Werntal als lebenswerte und moderne Heimat zu erhalten und zu gestalten. Die Städte und Gemeinden haben dies initiiert. Aber nur mit dem Engagement der Bürger werden wir die Zusammenarbeit fortführen können. Lesen Sie auf www.mainwerntal.de von unseren Aktivitäten und stellen Sie uns gerne Fragen. Die Verantwortlichen aus den Kommunen stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. 

R E G I O N A L B U D G E T 2025

Auch im Jahr 2025 wird es ein Regionalbudget geben! Projekte, die das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben im MainWerntal stärken, werden auch im Jahr 2025 finanziell unterstützt. Seit November 2024 ist die Bewerbung um eine Förderung aus dem Regionalbudget möglich.

Gefördert werden Vorhaben, die positive Beiträge zu verschiedenen Handlungsfeldern leisten. Dazu zählen die Förderung von sozialem Engagement, Daseinsvorsorge und kulturellen Projekten, aber auch die Bereiche Erholung und Tourismus, Orts- und Innenentwicklung sowie Digitalisierung und Klimaschutz. Projekte, die sich der Stärkung von Traditionen und Brauchtum widmen oder das ehrenamtliche Engagement unterstützen, sind ebenso willkommen wie Vorhaben, die eine regionale Wirkung mit Strahlkraft entfalten oder die Lebensverhältnisse in der Region nachhaltig verbessern.

Für das Jahr 2025 stehen 50.000 Euro zur Verfügung. Jedes Projekt kann bis zu 5000 Euro Förderung erhalten, wobei die Gesamtkosten mindestens 500 Euro und maximal 20.000 Euro betragen sollten. Die Förderhöhe liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Bruttokosten.

Interessierte können sich bis zum 31. Januar 2025 bewerben. Die Unterlagen werden dann geprüft. Fragen beantwortet Susanne Keller unter Tel. 09363 801701 oder info@main-werntal.de.

Aufruf zur Online-Beteiligung

vom 13.11. – 31.12.2024

auf Wunsch der Region MainWerntal unter umfrage.planwerk.de/s/mainwerntal_befragung

Vermarktungsbroschüre (Stand: Juni 2024)

Gemeinsam stark für regionale Produkte: Ihre Chance zur Teilnahme an einer einzigartigen Kampagne mir emotionaler Vermarktungsbroschüre!

Regionale Produkte sind nicht nur nachhaltig, sondern liegen auch voll im Trend. Kurze Wege, Transparenz und der persönliche Kontakt sind für Verbraucher von großer Bedeutung. Das wurde beim jüngsten Treffen der Direktvermarkter in Gössenheim, zu dem Susanne Keller von der ILE MainWerntal ins Weingut Hack eingeladen hatte, deutlich.

Was wurde besprochen? Die Teilnehmer waren sich einig: Solche Treffen sollen künftig häufiger stattfinden. Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Abends war die Entscheidung, eine emotionale Vermarktungsbroschüre für die GenussRegion MainWerntal zu erstellen.

Die Vermarktungsbroschüre – ein emotionaler Genussführer
Susanne Keller präsentierte den Anwesenden erste Entwürfe und zeigte mit eindrucksvollen Fotos und Beispielen, wie die Broschüre gestaltet werden soll. Geplant sind emotionale Fotoaufnahmen auf den Höfen der Direktvermarkter. Zudem erhält jeder Teilnehmer ein eigenes Roll-Up, es werden Imagefilme erstellt, und die Verknüpfung zur Website main-werntal sowie die Datenpflege in einer App sind vorgesehen.

Digitaler Fortschritt
Parallel dazu arbeitet die ILE MainWerntal im Handlungsfeld Digitalisierung an innovativen und smarten Lösungen für einen digitalen Hofladen und Alltagshelfer.

Ihre Teilnahme ist gefragt!
Für die erfolgreiche Umsetzung der Vermarktungsbroschüre ist die ILE MainWerntal auf die Rückmeldungen der Direktvermarkter und Betriebe angewiesen. Die Broschüre wird finanziell durch die Fraktionsinitiative des Landtages unterstützt. Jeder teilnehmende Direktvermarkter muss sich lediglich mit einem geringen Unkostenbeitrag beteiligen.

Interesse geweckt?
Für weitere Details, Rückfragen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Susanne Keller unter info@main-werntal.de oder, Telefon: 09363 801-701. Anmeldeschluss ist der 31.Juli 2024.

Das LEADER-Kooperationsprojekt „Wasser erLeben im MainWerntal“ der Allianz MainWerntal mit der Stadt Gemünden a. Main soll von einer groß angelegten Bürgerbeteiligung begleitet werden. Weitere Informationen hier:

Film vom 9. Mai 2023

LAG Wein, Wald, Wasser e.V.

www.weinwaldwasser.de

Der Markt Thüngen ist Mitglied in der LAG Wein, Wald, Wasser e.V.

Die Lokale AktionsGruppe ist ein Zusammenschluss von 28 Kommunen aus den Landkreisen Würzburg und Main-Spessart. Sie werden durch das Förderprogramm LEADER mit Mitteln der EU und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bis 2020 unterstützt. Mehr als 100 Bürger und Bürgerinnen arbeiten in Arbeitskreisen und Projektgruppen. Die Arbeitskreise stehen allen Interessierten offen.
Der Zweck des Fördervereins ist die Unterstützung der Mitglieder bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung unseres Projektgebiets dienen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) unterstützt und steuert den Entwicklungsprozess, ist Anlaufstelle für Projektideen und Projektanträge und bringt die verschiedenen Akteure in der Region zusammen. Der Förderverein arbeitet an der Realisierung der Ziele und der Umsetzung der Projektideen, die in der Lokalen Entwicklungsstrategie dargestellt sind. Der Förderverein verfolgt in erster Linie ideelle und keine wirtschaftlichen Zwecke. Er erfüllt seine Aufgaben durch Aktionen, Projektarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.

– alle Angaben ohne Gewähr –