Rathaus
Das Rathaus befindet sich am Planplatz inmitten des Altortes.
Adresse
Planplatz 6
97289 Thüngen
Telefon 09360 242
Fax 09360 993664
info@markt-thuengen.de
Sprechstunden
- Sprechstunde des Bürgermeisters:
Montag: 17.00 – 18.00 Uhr - Sprechstunde der Verwaltung:
Mittwoch: 17.00 – 18.30 Uhr - Sprechstunde zum Passwesen:
Freitag: 12.00 – 13.00 Uhr
Die Sprechstunden der Verwaltung und die Ausweissprechstunden in Thüngen entfallen ab 16.12.2024. Die Bürgermeistersprechstungen entfallen vom 23.12.2024 – 10.01.2025. Die erste Bürgermeistersprechstunde im neuen Jahr findet statt am Montag, 13.01.2025
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Lorenz Strifsky, 1. Bürgermeister
Für Fragen zur Strom-, Wasser- und Gasversorgung sowie Abwasser kontaktieren Sie bitte die auf der Seite Einrichtungen genannte verantwortliche Stelle.
Würzburger Str. 26
97225 Zellingen
Telefon 09364 80720
Fax 09364 807280
www.vgem-zellingen.info
Ratsinformationssystem für Bürger
post@vgem-zellingen.de
Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Verwaltungsgemeinschaft Online
der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen. Hier finden Sie die Online-Dienste der VGem Zellingen. Rund um die Uhr wird eine Reihe von Dienstleistungen angeboten, die Sie interaktiv via Internet durchführen können. Viele Behördengänge lassen sich dadurch bequem, einfach und schnell von zu Hause aus erledigen. Alle Online-Vorgänge werden medienbruchfrei verarbeitet, also ohne Download von Formularen. Die Datenübertragung ist mit einer entsprechenden Verschlüsselungstechnik geschützt. Außerdem können Sie eventuell anfallende Gebühren sicher mit verschiedenen Zahlverfahren bezahlen.
Heimat-App
Seit dem 11.11.2002 gibt es unsere Homepage www.markt-thuengen.de.
Seit November 2024 gibt es auch die App für Android und iPhone, die der 1. und 2. Bürgermeister gerne im Rathaus präsentieren. Bitte rufen Sie zur Installation auf Ihrem Gerät onelink.to/heimatinfoapp auf und installieren Sie lt. der Beschreibung.
Mit einem Klick auf dem Menü-Button ≡ (links oben) steht in der App dann auch die ganze Vielfalt von www.markt-thuengen.de zur Verfügung.
Die Bürgermeister ab Mai 2020
Die Bürgermeister (von links) am 11. Mai 2020 zur konstituierenden Sitzung:
2. Bürgermeister
Wolfgang Heß
wolfgang.hess@markt-thuengen.de
1. Bürgermeister
Lorenz Strifsky
lorenz.strifsky@markt-thuengen.de
3. Bürgermeisterin
Ursula Schmidt-Finger
ursula.schmidt-finger@markt-thuengen.de
Der Marktgemeinderat ab Mai 2020
Lorenz Strifsky
1. Bürgermeister
SPD
Wolfgang Heß
2. Bürgermeister
Freie Wähler
Ursula Schmidt-Finger
3. Bürgermeisterin
SPD
Werner Trabold
Marktgemeinderat
Freie Wähler
Sebastian Heidenfelder
Marktgemeinderat
CSU
Kathrin Schilling
Marktgemeinderätin
Freie Wähler
Ralf Reuter
Marktgemeinderat
Freie Wähler
Boris Lauer
Marktgemeinderat
SPD
Laurent Viglione
Marktgemeinderat
SPD
Dieter Weller
Marktgemeinderat
CSU
Patrick Druschel
Marktgemeinderat
Freie Wähler
Irina Strifsky
Marktgemeinderätin
SPD
Michael Dienst
Marktgemeinderat
SPD
Anmerkung: Michael Dienst (SPD) ersetzt seit dem 17. Januar 2022 den zurückgetretenen Bernd Müller (SPD).
Anmerkung: Irina Strifsky (SPD) ersetzt seit dem 3. Mai 2021 die zurückgetretene Anna Nowogrotzka (SPD).
Ausschüsse, Verbände und Beauftragte
Lorenz Strifsky, Wolfgang Heß, Werner Trabold
Stellvertretung:
Sebastian Heidenfelder, Ursula Schmidt-Finger, Kathrin Schilling
Lorenz Strifsky, Wolfgang Heß, Ursula Schmidt-Finger, Sebastian Heidenfelder, Kathrin Schilling, Boris Lauer, Laurent Viglione, Patrick Druschel, Irina Strifsky
Sebastian Heidenfelder, Ralf Reuter, Irina Strifsky, Laurent Viglione, Boris Lauer, Wolfgang Heß
Lorenz Strifsky, Wolfgang Heß, Werner Trabold, Sebastian Heidenfelder, Ralf Reuter, Dieter Weller, Patrick Druschel, Michael Dienst
Lorenz Strifsky, Sebastian Heidenfelder
Lorenz Strifsky, Wolfgang Heß
Stellvertretung:
Kathrin Schilling, Werner Trabold
Ursula Schmidt-Finger
Stellvertretung:
Wolfgang Heß
Lorenz Strifsky
Stellvertretung:
Wolfgang Heß
Lorenz Strifsky
Ursula Schmidt-Finger
Beratung: Hans Heidenfelder
Wolfgang Heß
Manfred Neumeyer
Ralf Köhler
Kristina Ackermann
Günter Morgenstern
Ursula Schmidt-Finger, Michael Dienst, Sebastian Heidenfelder, Kathrin Schilling (am 17.01.2022 gewählt)
Regina Faulhaber bis 15.04.2024;
derzeit ist die Stelle nicht besetzt, der Markt Thüngen sucht eine Nachfolge!
Hertha und Kurt Weller
Regina Faulhaber und Karina Metz
Hubert Druschel
Der Marktgemeinderat bei der konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2020 von links: Bernd Müller, Boris Lauer, Kathrin Schilling, Wolfgang Heß, Patrick Druschel, Lorenz Strifsky, Anna Nowogrotzka, Ursula Schmidt-Finger, Werner Trabold, Laurent Viglione, Ralf Reuter, Dieter Weller, Sebastian Heidenfelder. Auf dem Foto fehlen Irina Strifsky, die Anna Nowogrotzka ersetzt, und Michael Dienst, der Bernd Müller ersetzt.
Wechsel im Gemeinderat: Irina Strifsky für Anna Nowogrotzka
Am 03.05.2021 wird Irina Strifsky (Bildmitte, SPD) von Wolfgang Heß (2. Bürgermeister, links) als Gemeinderätin vereidigt. Die Ehefrau von Lorenz Strifsky (1. Bürgermeister, rechts) ersetzt Anna Nowogrotzka (SPD), die auf eigenen Wunsch das Gremium verlassen hat.
:
Protokolle aus den Gremien: Marktgemeinderat (MGR), Bauausschuss (BA), Kulturausschuss (KU)
- 13. MGR 18. Nov 2024
- 12. MGR 18. Okt 2024
- 3. KU 28. Okt 2024
- 11. MGR 14. Okt 2024
- 1. BA 2. Okt 2024
- 10. MGR 9. Sep 2024
- 9. MGR 8. Jul 2024
- 8. MGR 17. Jun 2024
- 6. MGR 13. Mai 2024
- 5. MGR 8. Mai 2024
- 4. MGR 15. Apr 2024
- 2. KU 8. Apr 2024
- 3. MGR 18. Mrz 2024
- 2. MGR 19. Feb 2024
- 1. MGR 22. Jan 2024
- 1. KUTH 22. Jan 2024
- Bürgerversammlung 2023
- 5. KUTH 20. Nov 2023
- 13. MGR 13. Nov 2023
- 12. MGR 28. Okt 2023
- 11. MGR 13. Okt 2023
- 4. KUTH 18. Sep 2023
- 9. MGR 11. Sep 2023
- 7. MGR 19. Juni 2023
- 3. KU 12. Juni 2023
- 2. KU 15. Mai 2023
- 5. MGR 8. Mai 2023
- 4. MGR 17. Apr 2023
- 1. MGR 30. Jan 2023
- 19. MGR 12. Dez 2022
- Bürgerversammlung 25. Nov 2022
- 17. MGR 14. Nov 2022
- 1. BATH 12. Nov 2022
- 5. KUTH 31. Okt 2022
- 16. MGR 24. Okt 2022
- 15. MGR 30. Sep 2022
- 14. MGR 19. Sep 2022
- 13. MGR 12. Sep 2022
- 4. KUTH 23. Jun 2022
- 12. MGR 25. Jul 2022
- 11. MGR 11. Jul 2022
- 10. MGR 20. Jun 2022
- 3. KUTH 30. Mai 2022
- 9. MGR 23. Mai 2022
- 8. MGR 9. Mai 2022
- 6. MGR 11. Apr 2022
- 2. KUTH 4. Apr 2022
- 5. MGR 21. Mrz 2022
- 4. MGR 14. Mrz 2022
- 2. MGR 14. Feb 2022
- 1. KU 31. Jan 2022
- 1. MGR 17. Jan 2022
- 21. MGR 18. Dez 2021
- 20. MGR 13. Dez 2021
- 19. MGR 3. Dez 2021
- Bürgerversammlung 2021
- Anliegerversammlung Unt. Bh 18. Nov 2021
- 18. MGR 8. Nov 2021
- 17. MGR 22. Okt 2021
- 16. MGR 11. Okt 2021
- 15. MGR 20. Sep 2021
- 14. MGR 13. Sep 2021
- 5. BA 10. Sep 2021
- 2. KU 2. Sep 2021
- 13. MGR 26. Jul 2021
- 12. MGR 12. Jul 2021
- 11. MGR 28. Jun 2021
- 3. BA 25. Jun 2021
- 10. MGR 14. Jun 2021
- 9. MGR 17. Mai 2021
- 8. MGR 10. Mai 2021
- 7. MGR 3. Mai 2021
- 2. BA 24. Apr 2021
- 6. MGR 12. Apr 2021
- 5. MGR 29. Mrz 2021
- 1. KU 25. Mrz 2021
- 4. MGR 8. Mrz 2021
- 3. MGR 13. Feb 2021
- 1. BA 13. Feb 2021
- 2. MGR 25. Jan 2021
- 1. MGR 18. Jan 2021
- 12. / 16. MGR 14. Dez 2020
- 11. / 15. MGR 30. Nov 2020
- 10. / 14. MGR 9. Nov 2020
- 1. / 2. KU 30. Okt 2020
- 9. / 13. MGR 23. Okt 2020
- 8. / 12. MGR 12. Okt 2020
- 7. / 11. MGR 14. Sep 2020
- 6. / 10. MGR 7. Sep 2020
- 5. / 9. MGR 27. Jul 2020
- 4. / 8. MGR 13. Jul 2020
- 3. / 7. MGR 15. Jun 2020
- 2. / 6. MGR 18. Mai 2020
- 1. / 5. MGR 11. Mai 2020
Naturschutz
Wald- und Forstschutz
Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Natur, wobei sich drei Zielsetzungen unterscheiden lassen:
- Die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur, Landschaft und Wildnis – ästhetisch-kulturelle Gründe bzw. Natur als Sinnbild.
- Die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, wobei eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen angestrebt wird.
- Die Erhaltung von Natur auf der Artebene aufgrund ihres eigenen Wertes. Natur als Selbstwert bzw. Moralobjekt.
Die Aufgabe des Naturschutzbeauftragten erfüllt Manfred Neumeyer. Am 2. April 2012 wurde er durch den Gemeinderat bestellt. Manfred Neumeyer ist in Thüngen geboren und aufgewachsen. Der langjährige Jagdpächter ist mit der Thüngener Flur bestens vertraut. Sein besonderes Anliegen ist: „Unser aller Ziel sollte sein, die Natur für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu erhalten.“
Kontakt:
Tel. 09360 622
manfred.neumeyer@markt-thuengen.de
Der Begriff Wald- und Forstschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz von Wäldern und Baumbeständen vor Schäden jeglicher Art. Dabei werden sowohl die forstwirtschaftlichen wie auch die nicht-materiellen Ansprüche (Erholung, Klimawirkung oder Landschaftsgestaltung) an den Wald als schützenswert betrachtet. Das umfasst
- die Ermittlung bei Wald- oder Forstfrevel (Diebstahl von Holz oder Reisig, Wilderei, unerlaubte Waldweide)
- den Schutz des Waldes gegen schädliche Tiere, Pilze und Pflanzen oder Umwelteinflüsse.
Die Aufgabe des Wald- und Forstschutzbeauftragten erfüllt Ralf Köhler. Am 15. April 2024 wurde er durch den Gemeinderat bestellt. Ralf Köhler ist in Thüngen geboren und aufgewachsen. Der langjährige Jagdpächter ist mit dem Thüngener Wald bestens vertraut.
Kontakt:
Tel. 09360 993132
Feldgeschworene – Siebener
Sie wirken bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, wechseln beschädigte Grenzzeichen aus und entfernen Grenzzeichen. Als Hüter der Grenzen und Abmarkungen im Gemeindegebiet arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen.
Die „Siebener“, also die Feldgeschworenen, sind uns heute allen ein Begriff. Vorgänger der Siebener waren die „Vierer“. Dieses Gremium wurde bereits durch die im Jahre 1596 erlassene „Thüngensche Dorfordnung“ geschaffen. Danach mussten „Die Vierer“ ihres Amtes walten, wenn das Vieh dem Nachbarn Schaden zugefügt hatte, und sie entschieden über die Höhe der Entschädigung. Ihnen stand aber auch das Recht und die Pflicht zu, Grenzsteine zu setzen.
Die „Siebener“, die sich im Frankenland daraus entwickelt haben, wurden 1868 für ganz Bayern eingeführt und zwar wiederum von Thüngen ausgehend. Auf Veranlassung von Freiherr Wilhelm von Thüngen (1805-1871), als zweitem Präsident der Kammer der Reichsräte, wird die bewährte Einrichtung der „Siebener“ im neuen bayerischen Vermarkungsgesetz aufgenommen. Allerdings haben die Feldgeschworenen im südlichen Bayern nie die Bedeutung erlangt, die sie noch heute im Fränkischen haben.
Die Thüngener Feldgeschworenen sind:
- Hubert Druschel, Obmann seit 2020, Tel. 09360 1036
- Klaus Schäfer, stellv. Obmann seit 2020, Tel. 09360 1823
- Erich Schwarz, Obmann bis 2020, Tel. 09360 816
- Gerhard Raab
- Kurt Hildenbrand
- Peter Köhler
- Philipp Neumeyer
Wahlen
2026
März 2026
März 2026
2025
23. Februar 2025
Mitteilungsblatt digital
Das Mitteilungsblatt berichtet auf Papier wöchentlich aus der Verwaltungsgemeinde, aus dem Rathaus und von den Vereinen. Zusätzlich bietet die Verwaltungsgemeinschaft das Mitteilungsblatt auch digital an.
Ortsrecht: Steuern – Gebühren – Beiträge
Es folgt ein Auszug an Satzungen. Für gerichtliche, behördliche oder sonstige Zwecke sind ausschließlich die Originalsatzungen und –verordnungen der VG Zellingen relevant, die vor Ort eingesehen werden können und zu verwenden sind. Die hier dargestellten Satzungen und Verordnungen dienen ausschließlich zum Zwecke der Information.
HUNDE
- 05.10.2010:
Verordnung zum Anleinen von Hunden.pdf - 01.01.2021:
Hundesteuersatzung – Satzung über die Erhebung der Hundesteuer.pdf
Meldepflicht:
Alle Hunde, die älter als 4 Monate sind, sind vom Hundehalter anzumelden. Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Wer einen Hund pflichtwidrig nicht zur Versteuerung anmeldet, erfüllt den Tatbestand einer Steuerhinterziehung. Dies kann eine gerichtliche Strafe oder eine Geldbuße nach sich ziehen. Die An- und Abmeldung Ihres Hundes muss schriftlich erfolgen. Formular: www.vgem-zellingen.info. (Suchbegriff: Hundesteuer).
Hundegebell:
Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Hundegebell zu folgenden (Ruhe)-zeiten zu vermeiden ist:
- Ruhezeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr
- Ruhezeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr
- Ruhrzeit ganztags an Sonn- und Feiertagen
- Weiterhin: Bereits ein 10-minütiges am Stück anhaltendes lautes Hundegebell gilt als Ruhestörung. Solch eine Lärmbelästigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) dar. Hundehalter haben geeignete Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen. Bei Nicht-Einhaltung droht ein Bußgeld.
REINHALTUNG UND REINIGUNG DER ÖFFENTLICHEN STRASSEN
FEUER
- Merkblatt zum Brandschutz Traditionsfeuer – Offene Feuer im Freien – Grillfeuer (Landratsamt, 09/2017).pdf
- Informatiaonsblatt: Verbrennen von Abfällen – Veranstaltung Lagerfeuer Traditionsfeuer (VG, 09/2017).pdf
WASSER
- 13.03.2018:
Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Thüngen.pdf - 27.05.2016:
Wasserabgabesatzung – Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.pdf - 19.09.2013:
Wasserabgabesatzung – Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.pdf - 11.04.2011:
Wasserabgabesatzung – Verbesserungsbeitragssatzung zur Wasserabgabesatzung.pdf - 01.10.2015:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Thüngen.pdf - 01.10.2018:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Thüngen.pdf - 01.10.2022:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Thüngen.pdf
ENTWÄSSERUNG
- 13.03.2018:
Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Thüngen (Entwässerungssatzung–EWS–TH 13.03.2018).pdf - 14.03.2016:
Beitrags- und Kostenerstattungsgestaltung zur Entwässerungssatzung.pdf - 09.12.2011:
Entwässerungssatzung GS-EWS – Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung GS-EWS.pdf - 19.09.2013:
Entwässerungssatzung Gebühren – 1. Änderung.pdf - 01.10.2015:
Entwässerungssatzung Gebühren – 2. Änderung.pdf - 01.10.2015:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS-Th) des Marktes Thüngen vom 09.12.2011 – 2. Änderung.pdf - 01.10.2018:
Information zur Gebührensatzung Entwässerung: Die Gebühr für die Einleitung von Abwasser wird zum 01.10.2018 nicht erhöht und bleibt bei 2,60 € pro Kubikmeter. Eine Änderung der Gebührensatzung ist nicht erforderlich. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS-TH) des Marktes Thüngen vom 09.12.2011 in der 2. Änderung vom 27.07.2015 bleibt somit gültig. - Mai 2020:
Mitteilung zum Einbau eines Gartenwasserzählers.pdf - 01.10.2022:
Entwässerungssatzung Gebühren – 3. Änderung.pdf
Hier werden nicht alle Satzungen veröffentlicht. Die Satzungen zur Kindertagesstätte und Bücherei finden Sie auf den entsprechenden Seiten von www.markt-thuengen.de. Bitte sehen Sie sich auch die Inhalte der Verwaltungsgemeinschaft www.vgem-zellingen.de an.
GRUNDSTEUER(-Reform 2022)
Die Formulare für die Erklärung der Grundsteuer stehen allen Grundstückseigentümer*innen in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC unter www.grundsteuer.bayern.de zur Verfügung. Die ausgefüllten Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann. Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
VERWALTUNGSKOSTEN
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen und übertragenen Wirkungskreis der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen: Kostensatzung.pdf
GEMEINDEORDNUNG
Rechtliche Basis der Arbeit im Rathaus ist die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Informieren Sie sich über die einzelnen Teile der Gemeindeordnung:
- Wesen und Aufgaben der Gemeinde
- Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
- Gemeindewirtschaft
- Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel
- Übergangs- und Schlussvorschriften
Andenken
Informationen und Präsente zum Thema „Markt Thüngen“ sind in einer Vitrine im Foyer des Rathauses ausgestellt und können während den Sprechstunden betrachtet und käuflich erworben werden. Zum Beipiel:
- das „Thüngener Heimatbuch“ von Fritz Kugler
- „Thüngens Flur – Natur pur“ von Wolfgang Hanel
- „Das Haus Thüngen“ von Hanskarl von Thüngen
- die Gedenkmünze aus dem Jahr 1988 in Silber zum Jubiläum „1200 Jahre Thüngen“
- die Gedenkmünze aus dem Jahr 2013 in Silber zum Jubiläum „1225 Jahre Thüngen“
- der Wappenteller
- der Wappen-PIN
- der Thüngener Festbierbrand
Sprechen Sie die Mitarbeiter im Rathaus auf die Artikel an!
REGION MainWerntal
(ehemals Allianz ILE Main-Werntal)
Der Markt Thüngen ist Mitglied in der „Region MainWerntal“ (ehemals „Allianz ILE MainWerntal“)
Im Jahre 2014 haben sich die Kommunen Arnstein, Thüngen, Karlstadt, Eussenheim und Gössenheim – aus dem Unteren Werntal oder am Main – zu einer ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) zusammengeschlossen, um sich gemeinsam den Aufgaben der Zukunft zu stellen und den Lebensraum im Bereich Main-Werntal als lebenswerte und moderne Heimat zu erhalten und zu gestalten. Die Städte und Gemeinden haben dies initiiert. Aber nur mit dem Engagement der Bürger werden wir die Zusammenarbeit fortführen können. Lesen Sie auf www.mainwerntal.de von unseren Aktivitäten und stellen Sie uns gerne Fragen. Die Verantwortlichen aus den Kommunen stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
R E G I O N A L B U D G E T 2025
Auch im Jahr 2025 wird es ein Regionalbudget geben! Projekte, die das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben im MainWerntal stärken, werden auch im Jahr 2025 finanziell unterstützt. Seit November 2024 ist die Bewerbung um eine Förderung aus dem Regionalbudget möglich.
Gefördert werden Vorhaben, die positive Beiträge zu verschiedenen Handlungsfeldern leisten. Dazu zählen die Förderung von sozialem Engagement, Daseinsvorsorge und kulturellen Projekten, aber auch die Bereiche Erholung und Tourismus, Orts- und Innenentwicklung sowie Digitalisierung und Klimaschutz. Projekte, die sich der Stärkung von Traditionen und Brauchtum widmen oder das ehrenamtliche Engagement unterstützen, sind ebenso willkommen wie Vorhaben, die eine regionale Wirkung mit Strahlkraft entfalten oder die Lebensverhältnisse in der Region nachhaltig verbessern.
Für das Jahr 2025 stehen 50.000 Euro zur Verfügung. Jedes Projekt kann bis zu 5000 Euro Förderung erhalten, wobei die Gesamtkosten mindestens 500 Euro und maximal 20.000 Euro betragen sollten. Die Förderhöhe liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Bruttokosten.
Interessierte können sich bis zum 31. Januar 2025 bewerben. Die Unterlagen werden dann geprüft. Fragen beantwortet Susanne Keller unter Tel. 09363 801701 oder info@main-werntal.de.
Aufruf zur Online-Beteiligung
vom 13.11. – 31.12.2024
auf Wunsch der Region MainWerntal unter umfrage.planwerk.de/s/mainwerntal_befragung
Vermarktungsbroschüre (Stand: Juni 2024)
Gemeinsam stark für regionale Produkte: Ihre Chance zur Teilnahme an einer einzigartigen Kampagne mir emotionaler Vermarktungsbroschüre!
Regionale Produkte sind nicht nur nachhaltig, sondern liegen auch voll im Trend. Kurze Wege, Transparenz und der persönliche Kontakt sind für Verbraucher von großer Bedeutung. Das wurde beim jüngsten Treffen der Direktvermarkter in Gössenheim, zu dem Susanne Keller von der ILE MainWerntal ins Weingut Hack eingeladen hatte, deutlich.
Was wurde besprochen? Die Teilnehmer waren sich einig: Solche Treffen sollen künftig häufiger stattfinden. Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Abends war die Entscheidung, eine emotionale Vermarktungsbroschüre für die GenussRegion MainWerntal zu erstellen.
Die Vermarktungsbroschüre – ein emotionaler Genussführer
Susanne Keller präsentierte den Anwesenden erste Entwürfe und zeigte mit eindrucksvollen Fotos und Beispielen, wie die Broschüre gestaltet werden soll. Geplant sind emotionale Fotoaufnahmen auf den Höfen der Direktvermarkter. Zudem erhält jeder Teilnehmer ein eigenes Roll-Up, es werden Imagefilme erstellt, und die Verknüpfung zur Website main-werntal sowie die Datenpflege in einer App sind vorgesehen.
Digitaler Fortschritt
Parallel dazu arbeitet die ILE MainWerntal im Handlungsfeld Digitalisierung an innovativen und smarten Lösungen für einen digitalen Hofladen und Alltagshelfer.
Ihre Teilnahme ist gefragt!
Für die erfolgreiche Umsetzung der Vermarktungsbroschüre ist die ILE MainWerntal auf die Rückmeldungen der Direktvermarkter und Betriebe angewiesen. Die Broschüre wird finanziell durch die Fraktionsinitiative des Landtages unterstützt. Jeder teilnehmende Direktvermarkter muss sich lediglich mit einem geringen Unkostenbeitrag beteiligen.
Interesse geweckt?
Für weitere Details, Rückfragen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Susanne Keller unter info@main-werntal.de oder, Telefon: 09363 801-701. Anmeldeschluss ist der 31.Juli 2024.
Das LEADER-Kooperationsprojekt „Wasser erLeben im MainWerntal“ der Allianz MainWerntal mit der Stadt Gemünden a. Main soll von einer groß angelegten Bürgerbeteiligung begleitet werden. Weitere Informationen hier:
Film vom 9. Mai 2023
LAG Wein, Wald, Wasser e.V.
Der Markt Thüngen ist Mitglied in der LAG Wein, Wald, Wasser e.V.
Die Lokale AktionsGruppe ist ein Zusammenschluss von 28 Kommunen aus den Landkreisen Würzburg und Main-Spessart. Sie werden durch das Förderprogramm LEADER mit Mitteln der EU und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bis 2020 unterstützt. Mehr als 100 Bürger und Bürgerinnen arbeiten in Arbeitskreisen und Projektgruppen. Die Arbeitskreise stehen allen Interessierten offen.
Der Zweck des Fördervereins ist die Unterstützung der Mitglieder bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung unseres Projektgebiets dienen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) unterstützt und steuert den Entwicklungsprozess, ist Anlaufstelle für Projektideen und Projektanträge und bringt die verschiedenen Akteure in der Region zusammen. Der Förderverein arbeitet an der Realisierung der Ziele und der Umsetzung der Projektideen, die in der Lokalen Entwicklungsstrategie dargestellt sind. Der Förderverein verfolgt in erster Linie ideelle und keine wirtschaftlichen Zwecke. Er erfüllt seine Aufgaben durch Aktionen, Projektarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
– alle Angaben ohne Gewähr –